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Status Quo bei Vaterschafstests muss beendet werden

Veröffentlicht am 22.02.2007 in Pressemitteilungen
 

Jusos Karlsruhe-Land begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Vaterschaftstests.

„Bereits 2005 haben wir in einem Antrag auf einer Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Baden-Württemberg auf die unzureichende Rechtslage bezüglich Vaterschaftstests hingewiesen,“ erklärte heute der neue Kreisvorsitzende der Jusos Karlsruhe-Land Dominik Lang.

Dabei unterstützen die Jusos die Forderung der Bundesjustizministerin Zypries, heimliche Vaterschaftstest zu verbieten und sehen sich in der Rechtssprechung der Karlsruher Verfasssungsrichter bestätigt.

„Kinder sind im Konflikt zwischen der Mutter und dem potentiellen Vater immer die Leidtragenden. Es ist deshalb die Pflicht des Staates das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung besonders zu schützen,“ erläutert der 25-jährige Student, „Gleichzeitig sind jedoch auch die Rechte des von der Mutter bei der Geburt angegebenen Vaters zu stärken. Dieser hat einen berechtigten Anspruch, Gewissheit über die Vaterschaft zu erlangen.“

Damals wie heute fordern die Jusos, dass es jedem Betroffenen möglich sein sollte, in den ersten drei Monaten nach der Geburt die Vaterschaft durch einen schriftlich begründeten Antrag an das zuständige Gericht überprüfen zu lassen. Bei nachvollziehbaren Zweifeln über die Vaterschaft müsste das Gericht dem Antrag stattgeben. Ebenfalls sehen die Jusos die Notwendigkeit, dass auch Männer, die nicht als Vater benannt wurden, einen solchen Antrag stellen können.

„Trotz Allem dürfen jedoch die Rechte des Kindes nicht aus den Augen verloren werden. Daher sollte auch die Meinung des Kindes bei der Bewertung des Antrages berücksichtigt werden“, erklärt Dominik Lang abschließend.

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