SPD Stadt Östringen

Östringen/Odenheim/Tiefenbach/Eichelberg

SPD-Verbot 1933

Veröffentlicht am 18.06.2023 in Landespolitik
 

Vor 90 Jahren, am 22. Juni 1933, erklärte der NS-Reichsinnenminister Wilhelm Frick die SPD zur „staats- und volksfeindlichen Partei, die nicht vor hoch- und landesverräterischen Unternehmungen gegen Deutschland und seine rechtmäßige Regierung zurückschrecke“ und verbot sie.  Für Hitler ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Einparteienstaat. Außerdem hatte die SPD am 23. März 1933 als einzige Partei gegen sein Ermächtigungsgesetz gestimmt. Das Vermögen der SPD hatten die NS-Behörden bereits am 10. Mai 1933 beschlagnahmt.

Noch im selben Monat wurden mehr als 3000 Sozialdemokraten verhaftet, in Gefängnisse und Konzentrationslager gesteckt und/oder ermordet. So auch der Karlsruher Rechtsanwalt und Vorsitzende der SPD-Fraktion im Badischen Landtag Ludwig Marum, der am 29. März 1934 im KZ Kislau im Auftrag des Reichsstatthalters von Männern der SA und SS erdrosselt wurde. Natürlich waren auch die SPD-Ortsvereine in den heutigen vier Östringer Stadtteilen von dem Verbot betroffen und wurden aufgelöst.

Die SPD schickte sofort nach dem Verbot ihre führenden Mitglieder ins Ausland. In Prag bauten sie die Exilorganisation SOPADE unter der Führung von Otto Wels auf. Diese machte es sich zur Aufgabe, die Kontakte zwischen Sozialdemokraten – Männern wie Frauen - aufrecht zu halten, die im Exil oder Untergrund aktiv waren. Informationen über die Entwicklungen in Deutschland veröffentlichte sie in der Exil-Zeitung „Neuer Vorwärts“ und schmuggelte sie heimlich ins Deutsche Reich.

Die Sopade bekannte sich weiterhin zu Zielen wie Demokratie, Presse- und Versammlungsfreiheit. Aber sie radikalisierte sich auch. Am 28. Januar 1934 verabschiedete sie das „Prager Manifest“ mit dem erklärten Ziel, das NS-Regime zu stürzen.

Währenddessen gründeten in Deutschland überwiegend junge Sozialdemokraten kleine Widerstandsgruppen. Sie verteilten Flugblätter und Broschüren und brachten Transparente mit Anti-Hitler-Parolen u. a. an Brücken an. Nach etwa zwei Jahren hatte die Gestapo alle wichtigen Untergrundorganisationen aufgespürt und brutal zerschlagen.

Mit dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 zementierte die Reichsregierung den Einparteienstaat und verbot alle Parteien neben der NSDAP. Es beendete die parlamentarische Demokratie in Deutschland. Die Gültigkeit endete erst am 20. September 1945 durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend der Aufhebung von NS-Recht.

BMB