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SPD: Justizminister als Hüter der Freiheit unglaubwürdig

Veröffentlicht am 03.03.2010 in Landespolitik
 

MdL Andreas Stoch sieht sich durch den Karlsruher Richterspruch in seiner Haltung zum Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Die SPD habe immer die Auffassung vertreten, dass Telefon- und Internetdaten nur bei konkreten Verdachtsmomenten aufgezeichnet werden sollten.

Verwundert zeigte sich Stoch über die merkwürdigen Wandlungskünste des Justizministers Goll, der jubiliere, dass Karlsruhe der Vorratsdatenspeicherung einen Riegel vorgeschoben hat, aber im Polizeigesetz genau dieselbe staatliche Sammelwut organisiere. Der MdL verwies auf die nahezu unbegrenzte Möglichkeit der Videoüberwachung und der nicht anlassbezogenen KfZ-Kennzeichenerfassung im neuen baden-württembergischen Polizeigesetz.

Da er sich bei der Gesetzgebung im Lande völlig anders verhalte, eigne sich „Chamälion Goll“ nicht als glaubwürdiger Hüter der Freiheitsrechte der Bürger. Gerade das von ihm mit auf den Weg gebrachte neue Polizeigesetz von Baden-Württemberg gewährleiste nicht die Balance zwischen der Gewährleistung von Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und dem Erhalt der individuellen Bürger- und Freiheitsrechte.

Homepage Andreas Stoch