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Bessere Chancen für Langzeitarbeitslose und Hartz IV–Empfänger in der kommunalen Trägerschaft

Veröffentlicht am 03.11.2010 in Kreistagsfraktion
 

Gemeinsame Pressemitteilung des SPD-Kreisverbands sowie der Kreistagsfraktion im Landkreis Karlsruhe:

„Optionskommune oder Jobcenter bzw. Gemeinsame Einrichtung von Arbeitsagentur und Landkreis“ – mit dieser Frage hatten sich die Sozialdemokraten im Landkreis Karlsruhe in den letzten Monaten intensiv auseinandergesetzt, nachdem klar war, dass die bisherige getrennte Aufgabenwahrnehmung für die Langzeitarbeitslosen und Hartz IV–Empfänger durch die Arbeitsagentur und den Landkreis nicht mehr fortgeführt werden durfte.

„Und das ist auch gut so“, argumentiert der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Markus Rupp (Gondelsheim), „denn diese Lösung, die vor fünf Jahren vom damaligen Landrat und der CDU-Mehrheit im Kreistag durchgesetzt worden war, war die schlechteste und die teuerste zugleich.“

Die inhaltliche Aufarbeitung der komplexen Problematik erfolgte insbesondere in dem von der SPD-Fraktion beantragten besonderen Kreistagsausschuss „Künftige Organisationsform im SGB II“ sowie in einer vom SPD-Kreisverband organisierten und vom Kreisvorsitzenden René Repasi moderierten Podiumsdiskussion mit Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, dem Chef der Arbeitsagentur Karlsruhe Hartmut Pleier und Bürgermeister Markus Rupp.

Zentrale Fragestellung bei der Auseinandersetzung mit dem Thema war für die Sozialdemokraten: „Welches ist die beste Lösung für die Betroffenen?“ Im Vorfeld hat die SPD klare Anforderungen an eine solche Lösung gestellt. „Es geht hierbei nicht um eine verwaltungstechnische Detailfrage“, kommentiert der SPD-Kreisvorsitzende René Repasi die Diskussion, „es ist eine arbeitsmarktpolitische Grundsatzentscheidung. Deshalb verlangen wir, dass bei einer Lösung für die Betroffenen die folgenden Punkte zu erreichen sind: Wir wollen eine dezentrale Präsenz an verschiedenen Orten im Landkreis. Wir verlangen Lösungen für die Arbeitsvermittlung über die Landkreisgrenze hinweg: Kompetenzgerangel ist das letzte, was die Menschen brauchen. Der Mensch soll vom Staat als Mensch und nicht als Statistik betrachtet werden, weshalb wir einen Ansprechpartner für alle Fragen des Betroffenen fordern“

Um die beste Lösung für die Betroffenen zu finden, galt es die jeweiligen Stärken und Schwächen der beiden Modelle herauszuarbeiten und zu gewichten. Hierbei zeigte sich auf der einen Seite sicherlich die Vermittlungskompetenz der Arbeitsagentur in einem einheitlichen, auch überregionalen Arbeitsmarkt als Pluspunkt für eine Jobcenter/Gemeinsame Ein-richtung.

Auf der anderen Seite wurde aber auch deutlich, dass gerade bei Langzeitarbeitslosen mehr als 75% auf Grund von Vermittlungshemmnissen dem überregionalen Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen und eher für den regionalen Arbeitsmarkt vorbereitet werden müssen. Und in diesem Zusammenhang zeigen sich dann auch die offensichtlichen Stärken einer Optionslösung. Hier kann „aus einer Hand“ eine gezielte Förderung der Langzeitarbeitslosen unter Einsatz der bestehenden Hilfe-Netzwerke u.a. mit der Liga der Freien Wohlfahrtsver-bände wie AWO, Caritas, Diakonie etc. und einer Vernetzung mit bereits laufenden vielfältigen Projekten des Landkreises vorgenommen werden. Die Kreisgremien können bei dieser die kommunale Verantwortlichkeit hervorhebende Variante eine Priorisierung von bestimmten Zielgruppen bei der Budgetverwendung vornehmen und somit aktiv die Arbeitsmarktpolitik mitgestalten. Zum Beispiel gezielt die Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen bekämpfen. Gekoppelt mit einer konsequenten Einzelfallbetreuung mit einem festen Ansprechpartner der Betroffenen auf der Seite des Landratsamtes bestehen somit gute Voraus-setzungen, Langzeitarbeitslose und Hartz IV-Empfänger wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

„Unter dem Strich kann man doch Vorteile der Optionskommune gegenüber dem Jobcenter/Gemeinsamen Einrichtung erkennen“, dieses Fazit zog Gerd Rinck, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und für die Sozialdemokraten Mitglied im besonderen Kreistagsausschuss „Künftige Organisationsform im SGB II“, bei der Fraktionssitzung, nachdem er über die Arbeit und Ergebnisse der Beratungen den Fraktionskollegen ausführlich berichtet hatte. Mit (wohl deutlicher) Mehrheit wird demnach die SPD-Fraktion am 11. November bei der Kreistagsitzung den Weg zur Optionskommune mitgehen.

Der Fraktionsvorsitzende Markus Rupp nimmt Landrat und Kreisverwaltung jedoch in die Pflicht: „Wir Sozialdemokraten sehen in der Option auch eine große Chance den Landkreis Karlsruhe sozialer zu gestalten. Die Verwaltungsspitze wird nach der Kreistagsentscheidung in der Pflicht für die betroffenen Menschen sein und unsere Fraktion dabei ein konstruktiver und zugleich kritischer Begleiter der Arbeit der Verwaltung sein.“ Der SPD-Kreisvorsitzende René Repasi unterstrich diese Forderung: „Mehr Kompetenzen verlangen auch nach mehr Kompetenz: Der Kreistag muss sich im Fall der Optionskommune seiner arbeitsmarktpolitischen Verantwortung stellen. Für die SPD ist klar, dass die Optionskommune eine Chance sein kann. Für die SPD ist aber ebenso klar, dass die Optionskommune keine Geldumschichtungsmaschine zu Lasten der Betroffenen werden darf.“

Gleichzeitig gilt es politisch wachsam zu bleiben, dass sich der Bund und das Land bei einer kommunalen Aufgabenerledigung nicht, wie schon häufig in der Vergangenheit geschehen, aus der Finanzierung der Optionskommunen zurückzieht. Auch wenn die Kommune die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen übernimmt, ist dies eine deutschlandweite gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Sollte das Sozialministerium Baden-Württemberg bei dem vorgesehenen Auswahlverfahren den Landkreis Karlsruhe wider Erwarten nicht als Optionskommune zulassen, dann gilt es nach Ansicht der SPD eine effektive Zusammenarbeit mit Arbeitsagentur in einem Job-center/Gemeinsamen Einrichtung zu organisieren. Denn jede Organisationsform muss den von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen zuvorderst helfen.

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