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Andreas Stoch begrüßt Änderung der Kommunalverfassung: „Grün-Rot wagt mehr direkte Demokratie!“

Veröffentlicht am 14.05.2014 in Pressemitteilungen
 

Die von der Landesregierung verabschiedeten Eckpunkte zur Änderung der Kommunalverfassung werden nach Ansicht des SPD-Landtagsabgeordneten Andreas Stoch die Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene deutlich verbessern. „Grün-Rot wagt mehr direkte Demokratie“, kommentierte Stoch die Eckpunkte. Baden-Württemberg mache im Bundesländervergleich einen längst überfälligen Schritt nach vorne und stärke die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Menschen auf breiter Front.

 

 Die Reform sieht vor allem vor, die Mitbestimmung über Bürgerbegehren und Bürgerent­scheide zu erweitern. Dazu werden das Unterschriftenquorum für ein Bürgerbegehren von zehn auf sieben Prozent der Einwohner einer Gemeinde und das Zustimmungsquorum für die Verbindlichkeit eines Bürgerentscheids von 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt. Zudem wird der Anwendungsbereich auf die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ausgedehnt. „Es ist ein gutes Zeichen für die Gemeinsamkeit aller Demokraten, dass es gelang, sich auf diese Punkte in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtags zu verständigen“, betonte Stoch.

Künftig werden Bürgerversammlungen zu Einwohnerversammlungen, das heißt, auch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten können diese mitbeantragen. Entsprechend werden sie auch antragsberechtigt. „Die lebendige Demokratie auf kommunaler Ebene wird durch die Verankerung von Fraktionsrechten und die Stärkung der Minderheitenrechte in kommunalen Gremien gestärkt“, hob Stoch hervor. Die Eckpunkte sehen weiter vor, dass Fraktionen und ein Sechstel statt bisher ein Viertel der Gemeinderäte Anträge auf Einberufung einer Sitzung, Aufnahme eines Tagesordnungspunktes oder Unterrichtung des Gemeinderates durch den Bürgermeister stellen können. „Für die kommunalpolitische Öffentlichkeitsarbeit ist es ein Durchbruch, dass die Fraktionen nun ein Äußerungsrecht im Amtsblatt erhalten“, so Stoch.

Die Eckpunkte sehen daneben eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen vor, indem deren Beteiligung in der Gemeindeordnung verankert wird. Jugendliche erhalten ein Antragsrecht auf Einrichtung einer Jugendvertretung. Dieser steht dann ein verbindliches Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat sowie ein eigenes Budget zu, das der Gemeinderat festlegt. „Wir geben der Jugend vor Ort eine Stimme und sorgen so für mehr Generationengerechtigkeit“, sagte Stoch. Darüber hinaus haben kommunale Mandatsträger künftig einen Erstattungsanspruch für Aufwendungen für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Sitzungszeiten.

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